
Die Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es kann für Nichtgemeinschaftswaren verwendet werden, die nur eine bestimmte Zeit im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben sollen und dabei die Interessen der EG-ansässigen Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Zweck des Verfahrens ist die Verringerung bzw....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorübergehende_Verwendung

Liegt vor, wenn Waren vorübergehend in ein Zollgebiet eingeführt, dort für eine bestimmte Zeit verwendet und dann unverändert wieder aus dem Zollgebiet ausgeführt werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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